Für alle Angebote und Leistungen der Fa. ParkFlyandRepair gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die Geltung hiervon abweichender bzw. entgegenstehender AGB wird allein durch ausdrückliche schriftliche Bestätigung der Fa. ParkFlyandRepair wirksam. Diese AGB gelten auch, wenn Fa. ParkFlyandRepair in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführt.

I. Vertragsschluss
Ein Vertrag zwischen der Fa. ParkFlyandRepair und dem Kunden kommt erst zu Stande, wenn die Fa. ParkFlyandRepair ein Angebot des Kunden zum Vertragsabschluss in Form einer Buchungsanfrage annimmt. Sämtliche Angebote der Fa. ParkFlyandRepair sind Einladungen zum Vertragsangebot. Bei telefonischen Buchungsanfragen erfolgt der Vertragsschluss erst durch Bestätigung der Fa. ParkFlyandRepair durch Brief, Telefax oder E-Mail und erst dann, wenn sämtliche Kontaktdaten des Kunden der Fa. ParkFlyandRepair mitgeteilt wurden. Voraussetzungen für einen wirksamen Vertragsschluss zwischen dem Kunden und der Fa. ParkFlyandRepair ist die uneingeschränkte Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden. Mitarbeiter der Fa. ParkFlyandRepair sind, sofern sie nicht gesetzliche Vertretungsvollmacht besitzen, nicht berechtigt oder bevollmächtigt, mündliche Vereinbarungen zu treffen, welche über den schriftlichen niedergelegten Vertragsinhalt hinausgehen oder diesem entgegenstehen.

II. Preise und Zahlungsbedingungen
Sämtliche von der Fa. ParkFlyandRepair angebotenen Preise sind Bruttopreise. Es gelten die angebotenen Tagespreise pro angebrochenen Kalendertag. Die vereinbarten Preise werden dem Kunden bei Beendigung des Mietvertrags in Rechnung gestellt und sind von diesem vor Rückgabe des Kfz's uneingeschränkt in Euro bar oder durch Zahlung mit ec-Karte / Kreditkarte zu leisten. Gegen die Ansprüche der Fa. ParkFlyandRepair kann durch den Kunden nicht die Aufrechnung mit Gegenansprüchen erklärt werden, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von der Fa. ParkFlyandRepair schriftlich anerkannt.

III. Mietvertrag
Die Fa. ParkFlyandRepair ermöglicht Fluggästen des Flughafens Franz-Josef-Strauß in München, ihr Fahrzeug auf dem von der Fa. ParkFlyandRepair betriebenen Gelände gegen Entgelt abzustellen und den von der Fa. ParkFlyandRepair zur Verfügung gestellten Shuttleservice vom Parkplatz zum Flughafen Franz-Josef-Strauß in München und zurück zu nutzen. Mit Annahme des Vertragsangebots kommt zwischen dem Kunden und der Fa. ParkFlyandRepair ein Mietverhältnis über einen Kfz-Stellplatz zu Stande. Die Fa. ParkFlyandRepair verpflichtet sich für die vereinbarte Dauer den bzw. die gebuchten Stellplätze dem Kunden zur Verfügung zu stellen. Ein Anspruch des Kunden auf einen bestimmten Stellplatz besteht nicht. Weder die Bewachung noch eine Verwahrung des Kfz's sind Gegenstand dieses Vertrags. Die Fa. ParkFlyandRepair übernimmt nicht die Obhut bzw. gesonderte Fürsorgepflichten für die vom Kunden eingebrachten Kfz's samt dessen Zubehör und Inventar. Sofern der Kunde sein Kfz nach Ablauf der Mietzeit nicht entfernt, wird bereits jetzt gemäß § 545 BGB der stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit widersprochen. In einem solchen Fall verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung eines Nutzungsentgelts in Höhe der vereinbarten Tagesmiete zzgl. einer Verzögerungspauschale von täglich 10,00 €. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Fa. ParkFlyandRepair kein oder ein niedriger Schaden als die geforderte Verzögerungspauschale entstanden ist. Weitere Ansprüche der Fa. ParkFlyandRepair bleiben unberührt. Im Übrigen ist die Fa. ParkFlyandRepair zusätzlich befugt, das Kfz nach Ablauf der Mietzeit vom Betriebsgelände auf Kosten des Kunden zu entfernen bzw. entfernen zu lassen. Der Fa. ParkFlyandRepair steht aufgrund ihrer Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht am eingestellten Kfz des Kunden zu.

IV. Verkehrsordnung auf dem Betriebsgelände
Auf dem gesamten Betriebsgelände der Fa. ParkFlyandRepair gilt die Straßenverkehrsordnung der Bundesrepublik Deutschland in seiner aktuellen Fassung. Auf dem Betriebsgelände darf nur Schritttempo gefahren werden. Verkehrszeichen sind zu beachten, ebenso die Anweisungen der Mitarbeiter der Fa. ParkFlyandRepair und deren Erfüllungsgehilfen und Beauftragten. Zum Abstellen des Kfz's dürfen nur die markierten Stellflächen auf dem Betriebsgelände der Fa. ParkFlyandRepair verwendet werden. Der Kunde hat insbesondere darauf zu achten, dass anderen Fahrzeugen das ungehinderte Ein- und Ausparken möglich bleibt. Wird dem Kunden ein bestimmter Einstellplatz zugewiesen ist dieser verpflichtet, sein Kfz ausschließlich auf diesem abzustellen. Außerhalb der markierten Stellflächen abgestellte Kfz's sowie außerhalb der zugewiesenen Stellplätze abgestellte Kfz's werden auf Kosten des Kunden entfernt. Jeder Kunde sowie die ihn begleitenden Personen haben sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung und Schädigung Dritter vermieden wird. Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände der Fa. ParkFlyandRepair ist untersagt, solange dieser einem anderen Zweck als der Fahrzeugeinstellung und -abholung dient. Das Rauchen auf dem Betriebsgelände der Fa. ParkFlyandRepair ist verboten. Die Reparatur von Kfz's durch den Kunden auf dem Betriebsgelände der Fa. ParkFlyandRepair ist untersagt. Ebenso das Waschen, Reinigen sowie der Austausch von Külwasser, Kraftstoffen, Ölen oder anderen Flüssigkeiten. Die Lagerung von Gegenständen jeglicher Art ist untersagt. Es ist untersagt, Müll auf dem Betriebsgelände der Fa. ParkFlyandRepair zu entsorgen. Der Kunde versichert, dass das abgestellte Fahrzeug verkehrssicher ist. Kfz's mit undichtem Tank und Motor dürfen auf dem Betriebsgelände der Fa. ParkFlyandRepair nicht abgestellt werden. Für die Verunreinigungen durch ein Kfz ist der Kunde verantwortlich. Er hat diese unverzüglich und ordnungsgemäß zu beseitigen. Sofern er dieser Verpflichtung nicht nachkommt, ist die Fa. ParkFlyandRepair berechtigt, Verunreinigungen auf dessen Kosten zu beseitigen. Hierfür wird ein autorisiertes Fachunternehmen beauftragt. Kommt es zu Verunreinigungen des Bodens oder gar des Grundwassers wird die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden vorgenommen. Ein Recht zur Selbstvornahme steht dem Kunden in diesen Fällen nicht zu. Die Fa. ParkFlyandRepair ist berechtigt, das Abstellen der Kfz auf dem Betriebsgelände im Falle drohender Gefahr zu verweigern und Fahrzeuge im Falle dringender Gefahr von dem Betriebsgelände zu entfernen. Der Kunde versichert, dass das Kfz dem gesetzlichen Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Betriebsgeländes der Fa. ParkFlyandRepair besitzt. Auf Verlangen sind den Mitarbeiten, Erfüllungsgehilfen oder sonstiger Beauftragter der Fa. ParkFlyandRepair Fahrerlaubnis und Führerschein durch den Kunden vorzulegen. Sofern dies dem Kunden nicht möglich ist, ist die Fa. ParkFlyandRepair berechtigt, das Abstellen des Kfz's abzulehnen.

V. Shuttleservice
Durch Vertragsschluss verpflichtet sich die Fa. ParkFlyandRepair neben der Bereitstellung eines Stellplatzes für den Kunden, diesen sowie maximal 1 weitere Begleitperson pro Fahrzeug ohne Aufpreis vom Betriebsgelände der Fa. ParkFlyandRepair zum Flughafen Franz-Josef-Strauß zu verbringen. Für jede weitere Person ist ein Aufpreis von 10,00 € zu entrichten. Der Shuttleservice steht dem Kunden von 03.30 Uhr bis zur letzten Landung zur Verfügung. Die Gepäckmitnahme im Shuttle entspricht den Bedingungen der jeweiligen Charter- bzw. Linienfluggesellschaften. Übergepäck ist vom Kunden selbstständig und vor Beginn der Beförderung anzuzeigen. Dessen Beförderung erfolgt erst nach gesonderter Vereinbarung zwischen dem Kunden und der Fa. ParkFlyandRepair. Sondergepäck/ Sperrgepäck muss bereits bei der Reservierung durch den Kunden angegeben werden und wird beaufschlagt. Der Shuttleservice erfolgt anhand der mitgeteilten Abflug- und Landezeiten des Kunden individuell. Die Fa. ParkFlyandRepair ist berechtigt, eine Sammelbeförderung durchzuführen, wenn es hierdurch nicht im Einzelnen zu unzumutbaren Verzögerungen für den Kunden kommt (bis zu einer Stunde). Die Beförderung zum Flughafen Franz-Josef-Strauß erfolgt zum jeweiligen Terminal. Dieser ist bei Übermittlung der Abflug- und Landezeiten durch den Kunden mitzuteilen. Eine Haftung der Fa. ParkFlyandRepair für Verzögerungen jeglicher Art ist ausgeschlossen. Der Rücktransport vom Flughafen Franz-Josef-Strauß zum Betriebsgelände der Fa. ParkFlyandRepair erfolgt zeitnah. Der Kunde hat unmittelbar nach seiner Landung die Fa. ParkFlyandRepair über seine Landung und die Anzahl des abzuholenden Gepäcks telefonisch zu benachrichtigen. Die Fa. ParkFlyandRepair behält sich das Recht vor, alkoholisierte oder deutlich verhaltensauffällige Personen von der Beförderung auszuschließen. Schadensersatzansprüche des Kunden oder seiner Begleiter hieraus entstehen nicht. Sofern der Kunde die zur Verfügungsstellung von Kindersitzen wünscht ist dies bereits bei der Buchung anzugeben. Die zur Verfügungsstellung erfolgt unentgeltlich und wird von der Fa. ParkFlyandRepair zusammen mit der Buchungsbestätigung bestätigt.

IV. Rücktritt
Der Kunde kann bis zu 15 Tage vor Beginn der Mietzeit kostenfrei stornieren.

Unsere Stornobedingungen nach 15 Tagen:

14 - 7 Tage 30 % Stornogebühr
7 - 3 Tage 50 % Stornogebühr
2 Tage 100 % Stornogebühr

Erfolgt die Stornierung später, hat der Kunde an die Fa. Park Fly and Repair eine Pauschale in Höhe von 100 % des vereinbarten Entgelts zu leisten. Wird die Parkplatzbuchung ohne schriftliche Stornierung an Park Fly and Repair nicht angetreten, werden 100 % des vereinbarten Entgelts zur Zahlung fällig. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Fa. ParkFlyandRepair kein, oder ein niedrigerer, Schaden als die geforderte Rücktrittspauschale entstanden ist. Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte der Parteien bleiben von vorstehenden Regelungen unberührt.

VII. Haftung
Die Fa. ParkFlyandRepair haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Fa. ParkFlyandRepair, deren Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten beruhen. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung der Fa. ParkFlyandRepair bei grober Fahrlässigkeit auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schaden begrenzt. Die Fa. ParkFlyandRepair haftet für schuldhaft verletzte wesentliche Vertragspflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist deren Haftung auf den vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt, gleichfalls die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Eine Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit wie auch eine verschuldensunabhängige Haftung wird ausgeschlossen. Auch haftet die Firma Fa. ParkFlyandRepair nicht für Witterungsschäden, Hagel, Sturm und Brand. Auch besteht keine Haftung für einen möglichen Schaden aus Diebstahl oder Einbruch. Der Kunde haftet unabhängig von seinem Verschulden für alle Schäden, die in Folge technischer Defekte durch das von ihm oder von ihm beauftragten Dritten auf das Betriebsgelände der Fa. ParkFlyandRepair verbrachte Kfz verursacht werden. Der Kunde tritt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem von ihm zu vertretenden oder aufgrund eines technischen Defekt des Fahrzeugs eingetretenen Schadensfall im Voraus an die Fa. ParkFlyandRepair ab, soweit dieser ein Schaden entstanden ist.

VIII. Annehmbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Fa. ParkFlyandRepair in Freising, Bayern. Die ausdrückliche schriftliche Vereinbarung eines anderen Erfüllungsorts ist zulässig. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Gerichtsstand der Geschäftssitz der Fa. ParkFlyandRepair. Im Übrigen ist der Geschäftssitz der Fa. ParkFlyandRepair Gerichtsstand für den Fall, dass der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.