Für alle Angebote und Leistungen der Meisterhaft GbR gelten ausschließlich diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB). Die Geltung hiervon abweichender bzw. entgegenstehender AGB
wird allein durch ausdrückliche schriftliche Bestätigung der Meisterhaft GbR wirksam. Diese AGB
gelten auch, wenn Meisterhaft GbR in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB
abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführt.
I. Vertragschluss
Ein Vertrag zwischen der Meisterhaft GbR und dem Kunden kommt erst zu Stande, wenn die
Meisterhaft GbR ein Angebot des Kunden zum Vertragsabschluss in Form einer Buchungsanfrage
annimmt. Sämtliche Angebote der Meisterhaft GbR sind Einladungen zum Vertragsangebot. Bei
telefonischen Buchungsanfragen erfolgt der Vertragsschluss erst durch Bestätigung der Meisterhaft
GbR durch Brief, Telefax oder E-Mail und erst dann, wenn sämtliche Kontaktdaten des Kunden der
Meisterhaft GbR mitgeteilt wurden.
Voraussetzungen für einen wirksamen Vertragsschluss zwischen dem Kunden und der Meisterhaft
GbR ist die uneingeschränkte Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den
Kunden.
Mitarbeiter der Meisterhaft GbR sind, sofern sie nicht gesetzliche Vertretungsvollmacht besitzen,
nicht berechtigt oder bevollmächtigt, mündliche Vereinbarungen zu treffen, welche über den
schriftlichen niedergelegten Vertragsinhalt hinausgehen oder diesem entgegenstehen.
II. Preise und Zahlungsbedingungen
Sämtliche von der Meisterhaft GbR angebotenen Preise sind Bruttopreise. Es gelten die
angebotenen Tagespreise pro angebrochenem Kalendertag.
Die vereinbarten Preise werden dem Kunden bei Beendigung des Mietvertrags in Rechnung gestellt
und sind von diesem vor Rückgabe des Kfz´s uneingeschränkt in Euro bar oder durch Zahlung mit
ec-Karte zu leisten.
Gegen die Ansprüche der Meisterhaft GbR kann durch den Kunden nicht die Aufrechnung mit
Gegenansprüchen erklärt werden, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten, rechtskräftig
festgestellt oder von der Meisterhaft GbR schriftlich anerkannt.
III. Mietvertrag
Die Meisterhaft GbR ermöglicht Fluggästen des Flughafens Franz-Josef-Strauß in München, ihr
Fahrzeug auf dem von der Meisterhaft GbR betriebenen Gelände gegen Entgelt abzustellen und den
von der Meisterhaft GbR zur Verfügung gestellten Shuttleservice vom Parkplatz zum Flughafen
Franz-Josef-Strauß in München und zurück zu nutzen.
Mit Annahme des Vertragsangebots kommt zwischen dem Kunden und der Meisterhaft GbR ein
Mietverhältnis über einen Kfz-Stellplatz zu Stande. Die Meisterhaft GbR verpflichtet sich für die
vereinbarte Dauer den bzw. die gebuchten Stellplätze dem Kunden zur Verfügung zu stellen. Ein
Anspruch des Kunden auf einen bestimmten Stellplatz besteht nicht.
Weder die Bewachung noch eine Verwahrung des Kfz´s sind Gegenstand dieses Vertrags. Die
Meisterhaft GbR übernimmt nicht die Obhut bzw. gesonderte Fürsorgepflichten für die vom
Kunden eingebrachten Kfz´s samt dessen Zubehör und Inventar.
Sofern der Kunde sein Kfz nach Ablauf der Mietzeit nicht entfernt, wird bereits jetzt gemäß § 545
BGB der stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit
widersprochen. In einem solchen Fall verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung eines
Nutzungsentgelts in Höhe der vereinbarten Tagesmiete zzgl. einer Verzögerungspauschale von
täglich 10,00 ?. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Meisterhaft GbR kein oder ein
niedriger Schaden als die geforderte Verzögerungspauschale entstanden ist. Weitere Ansprüche der
Meisterhaft GbR bleiben unberührt. Im übrigen ist die Meisterhaft GbR zusätzlich befugt, das Kfz
nach Ablauf der Mietzeit vom Betriebsgelände auf Kosten des Kunden zu entfernen bzw. entfernen
zu lassen.
Der Meisterhaft GbR steht aufgrund ihrer Forderungen aus dem Mietvertrag ein
Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht am eingestellten Kfz des Kunden zu.
IV. Verkehrsordnung auf dem Betriebsgelände
Auf dem gesamten Betriebsgelände der Meisterhaft GbR gilt die Straßenverkehrsordnung der
Bundesrepublik Deutschland in seiner aktuellen Fassung. Auf dem Betriebsgelände darf nur
Schritttempo gefahren werden. Verkehrszeichen sind zu beachten, ebenso die Anweisungen der
Mitarbeiter der Meisterhaft GbR und deren Erfüllungsgehilfen und Beauftragten.
Zum Abstellen des Kfz´s dürfen nur die markierten Stellflächen auf dem Betriebsgelände der
Meisterhaft GbR verwendet werden. Der Kunde hat insbesondere darauf zu achten, dass anderen
Fahrzeugen das ungehinderte Ein- und Ausparken möglich bleibt. Wird dem Kunden ein bestimmter
Einstellplatz zugewiesen ist dieser verpflichtet, sein Kfz ausschließlich auf diesem abzustellen.
Außerhalb der markierten Stellflächen abgestellte Kfz´s sowie außerhalb der zugewiesenen
Stellplätze abgestellte Kfz´s werden auf Kosten des Kunden entfernt.
Jeder Kunde sowie die ihn begleitenden Personen haben sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung
und Schädigung Dritter vermieden wird.
Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände der Meisterhaft GbR ist untersagt, solange dieser einem
anderen Zweck als der Fahrzeugeinstellung und -abholung dient.
Das Rauchen auf dem Betriebsgelände der Meisterhaft GbR ist verboten. Die Reparatur von Kfz´s
durch den Kunden auf dem Betriebsgelände der Meisterhaft GbR ist untersagt. Ebenso das
Waschen, Reinigen sowie der Austausch von Külwasser, Kraftstoffen, Ölen oder anderen
Flüssigkeiten. Die Lagerung von Gegenständen jeglicher Art ist untersagt. Es ist untersagt, Müll auf
dem Betriebsgelände der Meisterhaft GbR zu entsorgen.
Der Kunde versichert, dass das abgestellte Fahrzeug verkehrssicher ist. Kfz´s mit undichtem Tank
und Motor dürfen auf dem Betriebsgelände der Meisterhaft GbR nicht abgestellt werden. Für die
Verunreinigungen durch ein Kfz ist der Kunde verantwortlich. Er hat diese unverzüglich und
ordnungsgemäß zu beseitigen. Sofern er dieser Verpflichtung nicht nachkommt, ist die Meisterhaft
GbR berechtigt, Verunreinigungen auf dessen Kosten zu beseitigen. Hierfür wird ein autorisiertes
Fachunternehmen beauftragt. Kommt es zu Verunreinigungen des Bodens oder gar des
Grundwassers wird die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des
Kunden vorgenommen. Ein Recht zur Selbstvornahme steht dem Kunden in diesen Fällen nicht zu.
Die Meisterhaft GbR ist berechtigt, das Abstellen der Kfz auf dem Betriebsgelände im Falle
drohender Gefahr zu verweigern und Fahrzeuge im Falle dringender Gefahr von dem
Betriebsgelände zu entfernen.
Der Kunde versichert, dass das Kfz dem gesetzlichen Versicherungsschutz bis zum Verlassen des
Betriebsgeländes der Meisterhaft GbR besitzt. Auf Verlangen sind den Mitarbeiten,
Erfüllungsgehilfen oder sonstiger Beauftragter der Meisterhaft GbR Fahrerlaubnis und Führerschein
durch den Kunden vorzulegen. Sofern dies dem Kunden nicht möglich ist, ist die Meisterhaft GbR
berechtigt, das Abstellen des Kfz´s abzulehnen.
V. Shuttleservice
Durch Vertragsschluss verpflichtet sich die Meisterhaft GbR neben der Bereitstellung eines
Stellplatzes für den Kunden diesen sowie maximal 5 weitere Begleitpersonen pro Fahrzeug ohne
Aufpreis vom Betriebsgelände der Meisterhaft GbR zum Flughafen Franz-Josef-Strauß zu
verbringen. Für jede weitere Person ist ein Aufpreis von 30,00 ? zu entrichten. Der Shuttleservice
steht dem Kunden 24 Stunden zur Verfügung.
Die Gepäckmitnahme im Shuttle entspricht den Bedingungen der jeweiligen Charter- bzw.
Linienfluggesellschaften. Übergepäck ist vom Kunden selbstständig und vor Beginn der
Beförderung anzuzeigen. Dessen Beförderung erfolgt erst nach gesonderter Vereinbarung zwischen
dem Kunden und der Meisterhaft GbR. Sondergepäck/ Sperrgepäck muss bereits bei der
Reservierung durch den Kunden angegeben werden.
Der Shuttleservice erfolgt anhand der mitgeteilten Abflug- und Landezeiten des Kunden individuell.
Die Meisterhaft GbR ist berechtigt, eine Sammelbeförderung durchzuführen, wenn es hierdurch
nicht im einzelnen zu unzumutbaren Verzögerungen für den Kunden kommt (bis zu einer Stunde).
Die Beförderung zum Flughafen Franz-Josef-Strauß erfolgt zum jeweiligen Terminal. Dieser ist bei
Übermittlung der Abflug- und Landezeiten durch den Kunden mitzuteilen.
Eine Haftung für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder verkehrsbedingter, von der
Meisterhaft GbR nicht verschuldeter Verzögerungen ist ausgeschlossen. Ebenfalls haftet diese nach
Maßgabe dieser AGB nur für eine verspätete Ankunft am Flughafen Franz-Josef-Strauß, wenn die
Angaben des Kunden korrekt sind, der Kunde mindestens 30 Minuten vor der von der jeweiligen
Fluggesellschaft angegebenen Beginn der Check-In Zeit bei der Meisterhaft GbR den Shuttleservice
antritt und aufgrund eines Verschuldens der Meisterhaft GbR seinen Flug nicht mehr erreicht.
Der Rücktransport vom Flughafen Franz-Josef-Strauß zum Betriebsgelände der Meisterhaft GbR
erfolgt zeitnah. Der Kunde hat unmittelbar nach seiner Landung die Meisterhaft GbR über seine
Landung und die Anzahl des abzuholendes Gepäcks telefonisch zu benachrichtigen.
Die Meisterhaft GbR behält sich das Recht vor, alkoholisierte oder deutlich verhaltensauffällige
Personen von der Beförderung auszuschließen. Schadensersatzansprüche des Kunden oder seiner
Begleiter hieraus entstehen nicht.
Sofern der Kunde die zur Verfügungsstellung von Kindersitzen wünscht ist dies bereits bei der
Buchung anzugeben. Die zur Verfügungsstellung erfolgt unentgeltlich und wird von der Meisterhaft
GbR zusammen mit der Buchungsbestätigung bestätigt.
IV. Rücktritt
Der Kunde kann bis zum Beginn der vereinbarten Mietzeit schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Bis
zu 24 Stunden vor dem Beginn des Datums an dem die vereinbarte Mietzeit beginnt ist der Rücktritt
kostenfrei. Erfolgt dieser später, hat der Kunde an die Meisterhaft GbR eine Pauschale in Höhe von
50 % des vereinbarten Entgelts zu leisten. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der
Meisterhaft GbR kein oder ein niedriger Schaden als die geforderte Rücktrittspauschale entstanden
ist.
Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte der Parteien bleiben von vorstehenden
Regelungen unberührt.
VII. Haftung
Die Meisterhaft GbR haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit der Meisterhaft GbR, deren Erfüllungsgehilfen oder Beauftragtem beruhen.
Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung der Meisterhaft GbR bei grober Fährlässigkeit auf den
bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schaden begrenzt.
Die Meisterhaft GbR haftet für schuldhaft verletzte wesentliche Vertragspflichten nach den
gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist deren Haftung auf den vorhersehbaren, typischer
Weise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Ebenso die Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz, verschuldensunabhängige gesetzliche Haftungstatbestände sowie Ansprüche
des Kunden, die bereits vor Vertragsschluss entstanden sind.
Im übrigen ist die Haftung der Meisterhaft GbR ausgeschlossen.
Der Kunde haftet unabhängig von seinem Verschulden für alle Schäden, die in Folge technischer
Defekte durch das von ihm oder von ihm beauftragten Dritten auf das Betriebsgelände der
Meisterhaft GbR verbrachte Kfz verursacht werden. Der Kunde tritt eigene Ansprüche gegen Dritte
oder Versicherungen aus einem von ihm zu vertretenden oder aufgrund eines technischen Defekt
des Fahrzeugs eingetretenen Schadensfall im voraus an die Meisterhaft GbR ab, soweit dieser ein
Schaden entstanden ist.
VIII. Annehmbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Meisterhaft GbR in Freising, Bayern. Die ausdrückliche
schriftliche Vereinbarung eines anderen Erfüllungsorts ist zulässig.
Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Gerichtsstands der Geschäftssitz der Meisterhaft GbR. Im
übrigen ist der Geschäftssitz der Meisterhaft GbR Gerichtsstand für den Fall, dass der Kunde nach
Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.