Für alle Angebote und Leistungen der Meisterhaft GbR gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die Geltung hiervon abweichender bzw. entgegenstehender AGB wird allein durch ausdrückliche schriftliche Bestätigung der Meisterhaft GbR wirksam. Diese AGB gelten auch, wenn Meisterhaft GbR in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführt.

I. Vertragschluss
Ein Vertrag zwischen der Meisterhaft GbR und dem Kunden kommt erst zu Stande, wenn die Meisterhaft GbR ein Angebot des Kunden zum Vertragsabschluss in Form einer Buchungsanfrage annimmt. Sämtliche Angebote der Meisterhaft GbR sind Einladungen zum Vertragsangebot. Bei telefonischen Buchungsanfragen erfolgt der Vertragsschluss erst durch Bestätigung der Meisterhaft GbR durch Brief, Telefax oder E-Mail und erst dann, wenn sämtliche Kontaktdaten des Kunden der Meisterhaft GbR mitgeteilt wurden. Voraussetzungen für einen wirksamen Vertragsschluss zwischen dem Kunden und der Meisterhaft GbR ist die uneingeschränkte Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden. Mitarbeiter der Meisterhaft GbR sind, sofern sie nicht gesetzliche Vertretungsvollmacht besitzen, nicht berechtigt oder bevollmächtigt, mündliche Vereinbarungen zu treffen, welche über den schriftlichen niedergelegten Vertragsinhalt hinausgehen oder diesem entgegenstehen.

II. Preise und Zahlungsbedingungen
Sämtliche von der Meisterhaft GbR angebotenen Preise sind Bruttopreise. Es gelten die angebotenen Tagespreise pro angebrochenem Kalendertag. Die vereinbarten Preise werden dem Kunden bei Beendigung des Mietvertrags in Rechnung gestellt und sind von diesem vor Rückgabe des Kfz´s uneingeschränkt in Euro bar oder durch Zahlung mit ec-Karte zu leisten. Gegen die Ansprüche der Meisterhaft GbR kann durch den Kunden nicht die Aufrechnung mit Gegenansprüchen erklärt werden, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von der Meisterhaft GbR schriftlich anerkannt.

III. Mietvertrag
Die Meisterhaft GbR ermöglicht Fluggästen des Flughafens Franz-Josef-Strauß in München, ihr Fahrzeug auf dem von der Meisterhaft GbR betriebenen Gelände gegen Entgelt abzustellen und den von der Meisterhaft GbR zur Verfügung gestellten Shuttleservice vom Parkplatz zum Flughafen Franz-Josef-Strauß in München und zurück zu nutzen. Mit Annahme des Vertragsangebots kommt zwischen dem Kunden und der Meisterhaft GbR ein Mietverhältnis über einen Kfz-Stellplatz zu Stande. Die Meisterhaft GbR verpflichtet sich für die vereinbarte Dauer den bzw. die gebuchten Stellplätze dem Kunden zur Verfügung zu stellen. Ein Anspruch des Kunden auf einen bestimmten Stellplatz besteht nicht. Weder die Bewachung noch eine Verwahrung des Kfz´s sind Gegenstand dieses Vertrags. Die Meisterhaft GbR übernimmt nicht die Obhut bzw. gesonderte Fürsorgepflichten für die vom Kunden eingebrachten Kfz´s samt dessen Zubehör und Inventar. Sofern der Kunde sein Kfz nach Ablauf der Mietzeit nicht entfernt, wird bereits jetzt gemäß § 545 BGB der stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit widersprochen. In einem solchen Fall verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung eines Nutzungsentgelts in Höhe der vereinbarten Tagesmiete zzgl. einer Verzögerungspauschale von täglich 10,00 ?. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Meisterhaft GbR kein oder ein niedriger Schaden als die geforderte Verzögerungspauschale entstanden ist. Weitere Ansprüche der Meisterhaft GbR bleiben unberührt. Im übrigen ist die Meisterhaft GbR zusätzlich befugt, das Kfz nach Ablauf der Mietzeit vom Betriebsgelände auf Kosten des Kunden zu entfernen bzw. entfernen zu lassen. Der Meisterhaft GbR steht aufgrund ihrer Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht am eingestellten Kfz des Kunden zu.

IV. Verkehrsordnung auf dem Betriebsgelände
Auf dem gesamten Betriebsgelände der Meisterhaft GbR gilt die Straßenverkehrsordnung der Bundesrepublik Deutschland in seiner aktuellen Fassung. Auf dem Betriebsgelände darf nur Schritttempo gefahren werden. Verkehrszeichen sind zu beachten, ebenso die Anweisungen der Mitarbeiter der Meisterhaft GbR und deren Erfüllungsgehilfen und Beauftragten. Zum Abstellen des Kfz´s dürfen nur die markierten Stellflächen auf dem Betriebsgelände der Meisterhaft GbR verwendet werden. Der Kunde hat insbesondere darauf zu achten, dass anderen Fahrzeugen das ungehinderte Ein- und Ausparken möglich bleibt. Wird dem Kunden ein bestimmter Einstellplatz zugewiesen ist dieser verpflichtet, sein Kfz ausschließlich auf diesem abzustellen. Außerhalb der markierten Stellflächen abgestellte Kfz´s sowie außerhalb der zugewiesenen Stellplätze abgestellte Kfz´s werden auf Kosten des Kunden entfernt. Jeder Kunde sowie die ihn begleitenden Personen haben sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung und Schädigung Dritter vermieden wird. Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände der Meisterhaft GbR ist untersagt, solange dieser einem anderen Zweck als der Fahrzeugeinstellung und -abholung dient. Das Rauchen auf dem Betriebsgelände der Meisterhaft GbR ist verboten. Die Reparatur von Kfz´s durch den Kunden auf dem Betriebsgelände der Meisterhaft GbR ist untersagt. Ebenso das Waschen, Reinigen sowie der Austausch von Külwasser, Kraftstoffen, Ölen oder anderen Flüssigkeiten. Die Lagerung von Gegenständen jeglicher Art ist untersagt. Es ist untersagt, Müll auf dem Betriebsgelände der Meisterhaft GbR zu entsorgen. Der Kunde versichert, dass das abgestellte Fahrzeug verkehrssicher ist. Kfz´s mit undichtem Tank und Motor dürfen auf dem Betriebsgelände der Meisterhaft GbR nicht abgestellt werden. Für die Verunreinigungen durch ein Kfz ist der Kunde verantwortlich. Er hat diese unverzüglich und ordnungsgemäß zu beseitigen. Sofern er dieser Verpflichtung nicht nachkommt, ist die Meisterhaft GbR berechtigt, Verunreinigungen auf dessen Kosten zu beseitigen. Hierfür wird ein autorisiertes Fachunternehmen beauftragt. Kommt es zu Verunreinigungen des Bodens oder gar des Grundwassers wird die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden vorgenommen. Ein Recht zur Selbstvornahme steht dem Kunden in diesen Fällen nicht zu. Die Meisterhaft GbR ist berechtigt, das Abstellen der Kfz auf dem Betriebsgelände im Falle drohender Gefahr zu verweigern und Fahrzeuge im Falle dringender Gefahr von dem Betriebsgelände zu entfernen. Der Kunde versichert, dass das Kfz dem gesetzlichen Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Betriebsgeländes der Meisterhaft GbR besitzt. Auf Verlangen sind den Mitarbeiten, Erfüllungsgehilfen oder sonstiger Beauftragter der Meisterhaft GbR Fahrerlaubnis und Führerschein durch den Kunden vorzulegen. Sofern dies dem Kunden nicht möglich ist, ist die Meisterhaft GbR berechtigt, das Abstellen des Kfz´s abzulehnen.

V. Shuttleservice
Durch Vertragsschluss verpflichtet sich die Meisterhaft GbR neben der Bereitstellung eines Stellplatzes für den Kunden diesen sowie maximal 5 weitere Begleitpersonen pro Fahrzeug ohne Aufpreis vom Betriebsgelände der Meisterhaft GbR zum Flughafen Franz-Josef-Strauß zu verbringen. Für jede weitere Person ist ein Aufpreis von 30,00 ? zu entrichten. Der Shuttleservice steht dem Kunden 24 Stunden zur Verfügung. Die Gepäckmitnahme im Shuttle entspricht den Bedingungen der jeweiligen Charter- bzw. Linienfluggesellschaften. Übergepäck ist vom Kunden selbstständig und vor Beginn der Beförderung anzuzeigen. Dessen Beförderung erfolgt erst nach gesonderter Vereinbarung zwischen dem Kunden und der Meisterhaft GbR. Sondergepäck/ Sperrgepäck muss bereits bei der Reservierung durch den Kunden angegeben werden. Der Shuttleservice erfolgt anhand der mitgeteilten Abflug- und Landezeiten des Kunden individuell. Die Meisterhaft GbR ist berechtigt, eine Sammelbeförderung durchzuführen, wenn es hierdurch nicht im einzelnen zu unzumutbaren Verzögerungen für den Kunden kommt (bis zu einer Stunde). Die Beförderung zum Flughafen Franz-Josef-Strauß erfolgt zum jeweiligen Terminal. Dieser ist bei Übermittlung der Abflug- und Landezeiten durch den Kunden mitzuteilen. Eine Haftung für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder verkehrsbedingter, von der Meisterhaft GbR nicht verschuldeter Verzögerungen ist ausgeschlossen. Ebenfalls haftet diese nach Maßgabe dieser AGB nur für eine verspätete Ankunft am Flughafen Franz-Josef-Strauß, wenn die Angaben des Kunden korrekt sind, der Kunde mindestens 30 Minuten vor der von der jeweiligen Fluggesellschaft angegebenen Beginn der Check-In Zeit bei der Meisterhaft GbR den Shuttleservice antritt und aufgrund eines Verschuldens der Meisterhaft GbR seinen Flug nicht mehr erreicht. Der Rücktransport vom Flughafen Franz-Josef-Strauß zum Betriebsgelände der Meisterhaft GbR erfolgt zeitnah. Der Kunde hat unmittelbar nach seiner Landung die Meisterhaft GbR über seine Landung und die Anzahl des abzuholendes Gepäcks telefonisch zu benachrichtigen. Die Meisterhaft GbR behält sich das Recht vor, alkoholisierte oder deutlich verhaltensauffällige Personen von der Beförderung auszuschließen. Schadensersatzansprüche des Kunden oder seiner Begleiter hieraus entstehen nicht. Sofern der Kunde die zur Verfügungsstellung von Kindersitzen wünscht ist dies bereits bei der Buchung anzugeben. Die zur Verfügungsstellung erfolgt unentgeltlich und wird von der Meisterhaft GbR zusammen mit der Buchungsbestätigung bestätigt.

IV. Rücktritt
Der Kunde kann bis zum Beginn der vereinbarten Mietzeit schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Bis zu 24 Stunden vor dem Beginn des Datums an dem die vereinbarte Mietzeit beginnt ist der Rücktritt kostenfrei. Erfolgt dieser später, hat der Kunde an die Meisterhaft GbR eine Pauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Entgelts zu leisten. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Meisterhaft GbR kein oder ein niedriger Schaden als die geforderte Rücktrittspauschale entstanden ist. Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte der Parteien bleiben von vorstehenden Regelungen unberührt.

VII. Haftung
Die Meisterhaft GbR haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Meisterhaft GbR, deren Erfüllungsgehilfen oder Beauftragtem beruhen. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung der Meisterhaft GbR bei grober Fährlässigkeit auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schaden begrenzt. Die Meisterhaft GbR haftet für schuldhaft verletzte wesentliche Vertragspflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist deren Haftung auf den vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Ebenso die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, verschuldensunabhängige gesetzliche Haftungstatbestände sowie Ansprüche des Kunden, die bereits vor Vertragsschluss entstanden sind. Im übrigen ist die Haftung der Meisterhaft GbR ausgeschlossen. Der Kunde haftet unabhängig von seinem Verschulden für alle Schäden, die in Folge technischer Defekte durch das von ihm oder von ihm beauftragten Dritten auf das Betriebsgelände der Meisterhaft GbR verbrachte Kfz verursacht werden. Der Kunde tritt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem von ihm zu vertretenden oder aufgrund eines technischen Defekt des Fahrzeugs eingetretenen Schadensfall im voraus an die Meisterhaft GbR ab, soweit dieser ein Schaden entstanden ist.

VIII. Annehmbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Meisterhaft GbR in Freising, Bayern. Die ausdrückliche schriftliche Vereinbarung eines anderen Erfüllungsorts ist zulässig. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Gerichtsstands der Geschäftssitz der Meisterhaft GbR. Im übrigen ist der Geschäftssitz der Meisterhaft GbR Gerichtsstand für den Fall, dass der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.